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In unseren Lohn-Updates finden Sie regelmäßig wissenswerte Neuigkeiten rund um das Thema Lohnabrechnung.
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Kurzarbeitergeld: Arbeitgebern droht Schadenersatz bei Ansatz der vertraglichen Arbeitszeit
Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben rechtlich betrachtet die Mitarbeiter, nicht der Arbeitgeber. Der ist allerdings für das Beantragen und das Berechnen von „Kug“ zuständig. Bei Fehlern drohen ihm Schadenersatzklagen. Ein häufiger Stolperstein sind die beim Soll-Entgelt angesetzten Arbeitsstunden: sie dürfen nicht einfach aus dem Arbeitsvertrag übernommen werden.

Das Deutschland-Ticket Job in der Lohnabrechnung
Seit Anfang Mai gibt es das neue Deutschland-Ticket: für 49 Euro im Monat berechtigt es zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland. Die Jobticket-Variante bietet Arbeitgebern einen zusätzlichen Rabatt. In der Lohnabrechnung muss das Deutschland-Ticket Job korrekt berücksichtigt werden.

Beschäftigte aus dem Ausland: Optionen für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe
Hotels und Restaurants gehören zu den Unternehmen, die am meisten unter fehlendem Personal leiden. Beschäftigte aus dem Ausland und Geflüchtete können helfen, die Lücken im Personalbedarf zu schließen. Allerdings sind die Rechtslage und damit die Hürden je nach Qualifikation und aufenthaltsrechtlichem Status unterschiedlich hoch.

Lohnabtretung: Wann muss der Arbeitgeber sich darauf einlassen?
Lohnabtretung bedeutet, dass ein Mitarbeiter seinen Lohnanspruch an einen Gläubiger abtritt – zum Beispiel an eine Bank, die ihm ein Darlehen gibt. Kommt es zum Zahlungsrückstand, verlangt die Bank vom Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil. Früher konnte die Lohnabtretung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Inzwischen geht das nicht mehr.

Bis Ende März fällig: die Schwerbehinderten-Anzeige und die Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber müssen eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, wenn der Betrieb mehr als zwanzig Arbeitsplätze umfasst. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Außerdem muss eine Meldung zur Beschäftigungsstruktur erfolgen. Für beides endet die Frist am 31. März.

Equal Pay: Strenge Maßstäbe vom Bundesarbeitsgericht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können für vergleichbare Tätigkeiten das gleiche Entgelt wie ihre Kollegen beanspruchen, wenn auch Qualifikation, Betriebszugehörigkeit, Berufserfahrung und Eignung vergleichbar sind. Das ist schon lange geltendes Recht. Trotzdem entzünden sich am Equal-Pay-Anspruch regelmäßig Konflikte. Zwei Streitfragen wurden nun vom BAG entschieden.

Urlaub für immer: Die Rechtslage zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Viele Beschäftigte können beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die Abgeltung nicht genommener Urlaubstage aus längst vergangenen Jahren einfordern. Das ergibt sich aus europäischem Recht und wird durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unterstrichen. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter auf den drohenden Verfall des Urlaubs hinweisen, denn ohne solchen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.

Midijobs: Der Übergangsbereich reicht jetzt bis 2.000 Euro pro Monat
Der Übergangsbereich, in dem Beschäftigte für die Sozialversicherung als Midijobber gelten, wurde zum 01. Januar 2023 erneut angehoben, auf nun 2.000 Euro brutto. Da die Sozialversicherungsträger mit der Software-Anpassung nicht hinterherkommen, müssen sich Arbeitgeber von Beschäftigten in dieser Einkommensgruppe auf Rückrechnungen einstellen.

Beschäftigung von Rentenbeziehern: das hat sich bei den Hinzuverdienstgrenzen geändert
Eine Beschäftigung führt jetzt selbst bei vorgezogener Altersgrenze nicht mehr zu Rentenkürzungen, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Bei Erwerbsminderungsrenten gilt seit dem Jahreswechsel eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Das ist auch für Arbeitgeber positiv: Rentner, die sie beschäftigen, können ohne Einbußen beim Rentenbezug mehr arbeiten.